Einleitung
Ein unachtsamer Moment an der Einmündung zur Bietigheimer Straße, ein schwerer Auffahrunfall auf dem Weg Richtung Pleidelsheim oder ein Zusammenstoß auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt – schwere Verkehrsunfälle passieren schneller, als man denkt. Und manchmal ist der Schaden so groß, dass klar ist: Das Fahrzeug kann nicht mehr wirtschaftlich repariert werden. Es liegt ein Totalschaden vor.
Doch was bedeutet das genau? Wer bestimmt, ob es sich um einen Totalschaden handelt? Wie läuft die Abwicklung mit der Versicherung? Und was ist mit dem Restwert des Fahrzeugs? Viele Betroffene in Ingersheim stehen nach einem schweren Unfall zunächst ratlos da.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, was bei einem Totalschaden zu tun ist, wie ein Kfz Gutachter Sie unterstützt und wie Sie Ihre Ansprüche richtig geltend machen. Verständlich erklärt, mit Tabellen, konkreten Tipps und regionalem Bezug – für schnelle Klarheit im Ernstfall.
Was genau ist ein Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Das bedeutet: Es lohnt sich wirtschaftlich nicht mehr, das Auto instand zu setzen. Juristisch wird dabei zwischen einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden unterschieden.
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparatur wäre theoretisch möglich, aber zu teuer
- Technischer Totalschaden: Fahrzeug kann nicht mehr sicher wiederhergestellt werden
Ein Kfz Gutachter bewertet, ob ein Totalschaden vorliegt – und zwar objektiv, anhand klarer Werte wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. In Ingersheim ist Natan Moses Ihr Ansprechpartner, wenn Sie schnelle und zuverlässige Hilfe benötigen.
Tabelle: Totalschaden-Arten im Vergleich
| Art des Totalschadens | Definition | Folge |
|---|---|---|
| Wirtschaftlicher Totalschaden | Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert | Reparatur nicht wirtschaftlich |
| Technischer Totalschaden | Reparatur technisch nicht möglich | Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher |
Was passiert nach einem Totalschaden in Ingersheim?
Wenn ein Gutachter den Totalschaden bestätigt, sind die nächsten Schritte entscheidend. Die Versicherung zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Sie können dann entscheiden, ob Sie das Fahrzeug verkaufen, behalten oder verschrotten lassen.
Falls der Unfall nicht selbst verschuldet ist, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung – inklusive Gutachter, Nutzungsausfall und ggf. Wertminderung. Bei einem selbst verschuldeten Unfall reguliert die eigene Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden.
Wichtig: Lassen Sie das Fahrzeug erst nach dem Gutachten bewegen oder verschrotten – sonst riskieren Sie Beweisprobleme.
Tabelle: Typische Schritte nach Totalschaden
| Maßnahme | Wann erforderlich? |
|---|---|
| Gutachter beauftragen | Sofort nach dem Unfall |
| Totalschaden bestätigen lassen | Durch objektives Gutachten |
| Versicherung informieren | Direkt nach Gutachtenerstellung |
| Fahrzeug sichern / nicht bewegen | Bis zur Freigabe durch Gutachter/Versicherung |
| Abrechnung mit Versicherung | Nach Einreichen des Gutachtens |
Wie hilft ein Kfz Gutachter bei der Abwicklung?
Ein Kfz Gutachter ermittelt neutral und nachvollziehbar:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Nutzungsausfallentschädigung
- ggf. Wertminderung
In Ingersheim kommt Gutachter Natan Moses direkt zu Ihnen nach Hause, zur Werkstatt oder zum Unfallort. Das Fahrzeug wird fotografiert, technisch geprüft und professionell bewertet. Innerhalb von 24–48 Stunden liegt das vollständige Gutachten vor – auch zur Vorlage bei der Versicherung oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Ein unabhängiges Gutachten ist besonders wichtig, wenn es um eine faire Entschädigung geht. Versicherungen kalkulieren oft zu niedrig – hier schafft ein Gutachter Klarheit und schützt Ihre Ansprüche.
Tabelle: Leistungen eines Gutachtens bei Totalschaden
| Bestandteil | Zweck |
|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | Grundlage für die Versicherungszahlung |
| Restwert | Wird von Auszahlung abgezogen |
| Reparaturkosten | Vergleichswert für Schadenhöhe |
| Nutzungsausfall | Entschädigung für Ausfallzeit |
| Wertminderung (sofern relevant) | Bei bestimmten Fahrzeugen zusätzlich |
Wer zahlt was bei einem Totalschaden?
Die Kostenübernahme hängt vom Verschuldensgrad ab. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten – inklusive Gutachter, Abschleppen, Nutzungsausfall und ggf. Anwaltskosten. Bei Eigenverschulden springt nur die Vollkaskoversicherung ein – mit möglichen Selbstbeteiligungen.
Auch bei Totalschadenfällen mit Teilschuld wird anteilig reguliert. Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf ein schnelles Pauschalangebot der Versicherung ein – oft liegt dieses unter dem tatsächlichen Wert.
Tabelle: Wer zahlt bei welchem Szenario?
| Unfallursache | Wer übernimmt die Kosten? |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall | Gegnerische Haftpflichtversicherung |
| Eigenverschuldet (Vollkasko) | Eigene Kaskoversicherung, ggf. mit SB |
| Teilschuld | Quotenregelung zwischen beiden Parteien |
| Kein Verursacher ermittelbar | Teilweise eigene Kasko (z. B. bei Fahrerflucht) |
Was ist mit dem Restwert meines Fahrzeugs?
Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch auf dem freien Markt erzielt. Er wird vom Gutachter durch Recherche bei Restwertbörsen und spezialisierten Händlern ermittelt. Die Versicherung darf diesen Wert nicht willkürlich festsetzen – sie muss sich an realistische Marktangebote halten.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch behalten, wenn Sie es selbst weiter nutzen oder verkaufen möchten. Die Versicherung rechnet dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ab.
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 8.000 €
- Restwert: 2.000 €
→ Auszahlung: 6.000 €
Häufig gestellte Fragen zum Totalschaden in Ingersheim
Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?
Das ist der Preis, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Zustand, Ausstattung) auf dem freien Markt zu kaufen – ohne Schaden. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Auszahlung der Versicherung.
Muss ich den Restwert akzeptieren?
Nein – aber Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht zu einem niedrigeren Preis verkaufen, wenn die Versicherung ein konkretes höheres Angebot vorlegt. Sprechen Sie dazu vorher mit dem Gutachter.
Wann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Sobald die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei bestimmten Fällen kann auch bei bis zu 130 % des Werts noch eine Reparatur möglich sein – das sogenannte 130-Prozent-Prinzip.
Was passiert mit meinem Kennzeichen und den Papieren?
Nach Totalschaden und Stilllegung muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Nummernschilder und Fahrzeugschein bleiben dann ungültig.
Bekomme ich Geld für den Nutzungsausfall?
Ja, sofern Sie unverschuldet betroffen sind. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Dauer der Nichtnutzung (in Tagen). Alternativ können Sie auch einen Mietwagen nutzen.
Kann ich mein Fahrzeug trotz Totalschaden behalten?
Ja, das ist Ihr gutes Recht. Die Versicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Sie können das Fahrzeug privat verkaufen, weiter nutzen oder ausschlachten lassen.


