Einleitung
Ein Moment der Unachtsamkeit an der Einmündung zur Asperger Straße, ein Auffahrunfall auf dem Weg zum Tamm-Center oder eine Parkschramme vor dem Haus – Unfälle in Tamm passieren schnell. Doch was folgt danach? Viele Betroffene stehen vor der Frage: „Wer zahlt eigentlich das Gutachten – ich selbst oder die Versicherung?“
Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wer hat den Unfall verursacht? Wie hoch ist der Schaden? Und wurde bereits ein Gutachten beauftragt? Wichtig ist: Ein Gutachten ist oft mehr als nur eine Kostenübersicht – es ist Ihre rechtliche Absicherung gegenüber der Versicherung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Versicherung ein Kfz-Gutachten in Tamm zahlt, worauf Sie achten sollten und wie Sie mithilfe eines unabhängigen Kfz Gutachters wie Natan Moses auf der sicheren Seite bleiben – klar erklärt, mit Beispielen, Tabellen und Tipps aus der Praxis.
Wann zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle anfallenden Kosten, darunter:
- Reparaturkosten
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Und: das vollständige Kfz-Gutachten
Das ist gesetzlich geregelt (§ 249 BGB – Schadensersatz). Wichtig: Sie dürfen den Gutachter selbst wählen – die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Besonders bei höheren Schäden, Verdacht auf verdeckte Mängel oder Wertminderung ist ein unabhängiges Gutachten unverzichtbar.
Tabelle: Wann zahlt die gegnerische Versicherung?
Voraussetzung | Übernimmt Versicherung? |
---|---|
Unfall nicht selbst verschuldet | ✓ |
Schaden über 750 € (Bagatellgrenze) | ✓ |
Schaden unter 750 € | ✗ / Einzelfallprüfung |
Gutachter wurde selbst beauftragt | ✓ |
Versicherungsgutachter wurde abgelehnt | ✓ |
Wann zahlt meine eigene Versicherung das Gutachten?
Wenn Sie selbst Schuld am Unfall haben, kommt nur Ihre Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) infrage. Aber Vorsicht: In der Kaskoversicherung haben Sie nicht das Recht, selbst einen Gutachter zu beauftragen, ohne vorherige Rücksprache. Die Versicherung entscheidet hier, ob ein Gutachten notwendig ist und welcher Gutachter zum Einsatz kommt.
Wenn Sie eigenmächtig handeln, kann es passieren, dass die Kosten nicht übernommen werden. Sprechen Sie daher im Kaskofall zuerst mit Ihrer Versicherung. Nur wenn diese zustimmt oder das Gutachten ausdrücklich anfordert, werden die Kosten übernommen.
Tabelle: Kostenübernahme durch Kaskoversicherung
Situation | Übernahme durch eigene Versicherung |
---|---|
Vollkaskoschaden (eigene Schuld) | Ja, nach Prüfung & Zustimmung |
Teilkaskoschaden (z. B. Wildunfall) | Ja, bei Bedarf |
Eigenständige Gutachterbeauftragung | ✗, meist keine Kostenerstattung |
Rücksprache mit Versicherung erfolgt | ✓ |
Bagatellschaden (kleiner Lackkratzer) | ✗ |
Warum die Bagatellgrenze eine Rolle spielt
Die sogenannte Bagatellgrenze liegt bei etwa 750 €. Liegt der Schaden darunter, lehnen viele Versicherungen die Übernahme eines vollständigen Gutachtens ab – sie verlangen stattdessen einen einfachen Kostenvoranschlag. Diese Grenze ist rechtlich nicht exakt fixiert, wird aber von Gerichten häufig so angewandt.
Allerdings: Viele Schäden sehen oberflächlich gering aus, können aber verdeckte Kosten verursachen – etwa bei Stoßfängern mit Sensoren oder Fahrzeugen mit spezieller Lackierung. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheit einen Gutachter wie Natan Moses zu kontaktieren, der im Zweifel vorab kostenlos einschätzt, ob die Bagatellgrenze überschritten wird.
Tabelle: Einschätzung nach Schadenhöhe
Schadenshöhe | Empfehlung |
---|---|
Unter 750 € | Kostenvoranschlag ausreichend |
Ab ca. 750–1.000 € | Individuelle Einschätzung |
Über 1.000 € | Gutachten empfehlenswert & bezahlt |
Totalschaden | Gutachten zwingend |
Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten nicht zahlen will?
Es kommt vor, dass Versicherungen versuchen, ein Gutachten abzulehnen oder zu verzögern – etwa mit dem Argument, es sei nicht notwendig oder zu teuer. In solchen Fällen ist es wichtig, ruhig zu bleiben und auf Ihr Recht zu bestehen.
Ein professionelles Gutachten von einem freien Sachverständigen wie Natan Moses ist gerichtsfest und anerkannt. Es dokumentiert den Schaden umfassend und objektiv – besser als jeder Kostenvoranschlag. Sollten Sie Probleme mit der Versicherung haben, kann auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen. Die Kosten hierfür sind bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der Versicherung zu tragen.
So unterstützt Sie ein unabhängiger Gutachter in Tamm
Ein freier Kfz Gutachter wie Natan Moses steht auf Ihrer Seite – nicht auf der der Versicherung. Er prüft vorab, ob sich ein Gutachten lohnt, klärt mit Ihnen die Kostenfrage und bietet einen mobilen Vor-Ort-Service in Tamm und Umgebung. Die Begutachtung erfolgt bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort – schnell, flexibel und persönlich.
Innerhalb von 24–48 Stunden erhalten Sie das vollständige Gutachten. Es enthält alle Positionen, die für Ihre Regulierung wichtig sind:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Nutzungsausfall
- Wertminderung
Ein klarer Vorteil gegenüber dem oft oberflächlichen Schadensbericht der Versicherung.
Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme durch Versicherungen in Tamm
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Gutachter selbst auswähle?
Ja – bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter frei wählen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen, auch wenn sie einen eigenen Gutachter vorgeschlagen hätte.
Gilt das auch bei kleineren Schäden?
Nur bedingt. Bei Bagatellschäden unter 750 € wird meist kein Gutachten gezahlt. Eine Einschätzung durch einen erfahrenen Gutachter kann hier Klarheit bringen.
Wie schnell sollte ich den Gutachter beauftragen?
Am besten sofort nach dem Unfall – und vor einer Reparatur. Nur so ist die Beweissicherung gewährleistet. Der Gutachter kann bei Bedarf auch direkt zur Werkstatt kommen.
Muss ich die Kosten vorstrecken?
Nein – bei einem unverschuldeten Unfall rechnet der Gutachter in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Es entstehen keine Vorkasse-Kosten für Sie.
Was ist, wenn ich Teilschuld habe?
Dann erfolgt die Regulierung anteilig. Auch das Gutachten wird anteilig übernommen – je nachdem, wie die Schuldfrage bewertet wird.
Muss ich vorher meine eigene Versicherung informieren?
Nicht bei Fremdverschulden. Die gegnerische Versicherung ist Ansprechpartner. Ihre eigene Versicherung ist nur bei Kasko-Schäden relevant.